Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Angebote und Verkäufe gelten ausschließlich diese Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1.2 Der Vertrag bleibt verbindlich, auch wenn einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden. An die Stelle der unwirksamen Bedingung oder einer ausfüllungsbedürftigen Lücke soll viel mehr eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.

2. Angebote / Muster
2.1 Die Angebote sind freibleibend.
2.2 Die in Angeboten, Prospekten, und Kostenvoranschlägen enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sowie in Bezug genommen DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar.
2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht für technische Unterlagen und Kostenvoranschläge als Bestandteile des Angebotes bleibt vorbehalten. Der Empfänger des Angebotes ist verpflichtet diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen und sie auf Verlangen - einschließlich zwischenzeitlich gefertigter Kopien - unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.5 Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

3. Bestellung
3.1 Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
3.2 In jeder Bestellung ist die genaue Angabe aller Einzelheiten durch den Besteller erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben (z. B. .wie gehabt) in der Bestellung entstehen, wird nicht gehaftet.
3.3 Der Vertrag gilt nach Eingang der schriftlichen Bestellung als abgeschlossen.
3.4 Erhält der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung Kenntnis von einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder eine entsprechende ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so kann der Verkäufer entweder die Leistung von einer vorherigen Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Preise, Preisvorbehalt, Zahlungen
4.1 Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackung ohne jeden Abzug
4.2 Vereinbarter Skontosabzug bei Barzahlung ist nur zulässig, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung verfügbar ist.
4.3 Sollten bei den für den Auftrag maßgebenden Kostenfaktoren wesentliche und unvorhergesehene Änderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Auftragserteilung eintreten, so bleibt eine entsprechende angemessene Preisangleichung vorbehalten, sofern zwischen Auftragserteilung und Liefertag ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
4.4 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne jeden Abzug.
4.5 Weder Vertreter nach Verkaufs- bzw. Montagepersonal haben Inkassovollmacht. Zahlungen sind ausschließlich auf das auf unseren Firmenbriefen angegebene Geschäftskonto zu leisten.
4.6 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens in Höhe von 6 % p.a. berechnet.
4.7 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Besteller mit zwei Raten ganz oder teilweise in Rückstand, wird die gesamte Restschuld in der jeweils noch bestehenden Höhe zuzüglich Zinsen sofort fällig
4.8 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer nach Mahnung berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe des unter Eigentumsvorbehalt (vgl. Pkt. 13) stehenden Liefergegenstandes zu verlangen.
4.9 Es bleibt vorbehalten, die Hälfte der Auftragssumme nach Erhalt der Bestellung und den Rest 14 Tage nach Rechnungsdatum anzufordern.
Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus Gründen,. die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann vom vereinbarten Lieferzeitpunkt an 80 % der Auftragssumme als Anzahlung verlangt werden.
4.10 Das Recht zur Aufrechnung kann der Besteller gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nur dann geltend machen, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferzeit
5.1 Für die Lieferzeit ist stets der in der Auftragserteilung vereinbarte Termin maßgebend. Sollte die Lieferzeit nach Kalenderwochen festgelegt sein, bleibt der Anlieferungstag in der bestätigten Woche dem Lieferanten vorbehalten.
5.2 Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine
angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer , oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind auf die Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässig verursachter Verzögerung beschränkt.
5.4 Ist bei Verkäufen auf späteren Abruf keine bestimmte Abnahmefrist vereinbart, so ist der Abruf dem Lieferanten so rechtzeitig zu erteilen, dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist.

6. Auftragsausführung
6.1 Konstruktive Änderungen, die den Gebrauchswert des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, können ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers vorgenommen werden. Alle Angaben in den Angeboten über Abmessungen, Gewicht und Inhalt verstehen sich mit den branchenüblichen Toleranzen, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Für Materialstärke, Güte und Gewicht gelten die Bedingungen des deutschen Normenausschusses.
Teillieferungen und damit Teilberechnungen sind zulässig.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung des Liefergegenstandes den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe (Lieferschein) auf den Käufer über.

8. Annahmeverzug des Bestellers
Der Annahmeverzug des Bestellers berechtigt den Verkäufer zur Fakturierung. Der Besteller hat die Kosten und das Risiko einer Einlagerung, ggf. auch Zwischenlagerung außer Haus zu tragen.

9. Nichterfüllung des Bestellers
Wird vom Besteller die vereinbarte Abnahmefrist nicht eingehalten, so ist der Verkäufer wahlweise berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nach § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware auf Kosten des Bestellers anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung des Bestellers um länger als vier Wochen verzögert wird und der Verkäufer diese Verzögerung nicht zu vertreten hat. Dies geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Das Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch dann zu, wenn sich die Vermögenslage des Bestellers während der Vertragsdauer ungünstig gestaltet oder fällige Rechnungsbeträge nicht vereinbarungsgemäß gezahlt werden. Sie erstrecken sich auf sämtliche z. Zt. der Säumnis des Bestellers bestehende Verträge.

10. Abnahme
Sofern der Verkäufer zusätzlich mit der Montage beauftragt ist, hat auf Verlangen - auch in Teilabschnitten - unverzüglich auf Kosten des Bestellers die Abnahme zu erfolgen. Kommt es innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung nicht zu einer Abnahme aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, so gilt die Leistung mit Ablauf des 3. Werktages als abgenommen, wenn der Besteller bei Abgabe der Fertigstellungsmeldung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Sofern der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, gilt die Abnahme als mit dem Zeitpunkt der Inbenutzungsnahme als erfolgt.

11. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
Für die Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängel einschließlich von Falschlieferungen oder -leistungen gelten die im folgenden angeführten Regelungen :
11.1 Für Eigenschaftszusicherungen wird nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Erklärung gehaftet, sofern die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
11.2 Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare z. B. in der Eigenschaft des Materials liegende Farb- und Strukturabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
11.3 Alle Mängelrügen sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich an den Verkäufer zu richten. Erkennbare Mangel müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich gerügt werden.
11.4 Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten übernommen, die Mängel umfasst, die ihre Ursachen im Material. in der Verarbeitung oder in der Konstruktion haben.
Die Gewährleistung umfasst keine Schäden, die zurückgehen auf unsachgemäße Lagerung sowie klimatische Einwirkungen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürliche Abnutzung.
Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder ungeeignetem Material beruhen, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
11.5 Ist der Liefergegenstand mangelhaft und hat der Empfänger diese Mängel rechtzeitig gerügt, so geht die Gewährleistung des Verkäufers nach Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder Teiles. Weitergehende Gewährleistungs- insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend macht, sind auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Satz 3 gilt entsprechend.
 
Werden die gelieferten Erzeugnisse ohne Mitwirkung des Lieferanten repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung. Gleiches gilt, wenn der Besteller den Liefergegenstand weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken können.

12. Verpackung
Notwendig werdende Verpackungen werden durch und auf Kosten des Lieferanten entsorgt oder zurückgeführt.

13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen (einschließlich evtl. Kosten und Zinsen) aus diesem Vertrag im Eigentum des Verkäufers.
Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung und für Forderungen, die gegen den Besteller im Zusammenhang mit den Kaufgegenständen aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen nachträglich erworben werden, so lange der Eigentumsvorbehalt noch nicht wegen eines Ausgleiches der Forderung aus dem Vertrag untergegangen ist. Der Besteller trägt trotz des Eigentumsvorbehaltes die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware.
13.2 Das Eigentumsrecht erstreckt sich auch auf eine durch Verarbeitung, Vermischung und Vermengung entstehende neue Ware; der Verkäufer erwirbt im wertanteiligen Verhältnis hieran Miteigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und zu sichern.
13.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im Ganzen oder in Teilen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nicht gestattet.
13.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen durch eingeschriebenen Brief zu unterrichten. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder einer Wiederherbeischaffung der Gegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Bei Unterlassung oder verspäteter Mitteilung seitens des Bestellers ist dieser zum Ersatz des uns entstehenden Schadens verpflichtet.
13.5 Verkauft der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte so gilt die Forderung gegen den Dritten bereits jetzt als an den Verkäufer abgetreten.
Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
Auf Verlangen des Verkäufers ist der Besteller verpflichtet ( wozu auch der Verkäufer berechtigt ist), diese Abtretung seinem Abnehmer mitzuteilen und alle Auskünfte zu
erteilen, die der Verkäufer zur Geltendmachung seiner Rechte benötigt.
13.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Wegnahme oder Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Ort des Lieferanten. Für die Zahlungspflicht des Bestellers ist Erfüllungsort der Sitz der Verwaltung des Verkäufers ( D 06118 Halle/Saale ).
14.2 Als Gerichtsstand gilt D 06118 Halle / Saale als vereinbart.

15 Rechtswahl
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht bleibt ausgeschlossen.

16. Änderungen
Jede Änderung geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Die Veränderung der Anschrift des Bestellers oder der Lieferanschrift ist uns sofort schriftlich anzuzeigen, da sonst ggf. erforderliche Ermittlungen auf Kosten des Bestellers vorgenommen werden.

17. Datenschutz
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund dieses Vertrages zum Zwecke der automatischen Verarbeitung (Rechnungsschreibung, Buchführung) Daten zu seiner Person gespeichert werden. Andere als in diesem Vertrag enthaltene Daten werden nicht gespeichert.


Stand: Februar 2020
 
HAL med
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St.-Nr. 110/216/05346